Dies gilt in besonderem Maße für den baulichen Brandschutz. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung.
Im privatrechtlichen Sachschutz sind häufig die Anforderungen maßgeblich, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten für die Sachversicherung verhalten sich dann häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.
Jahr für Jahr entsteht in Deutschland ein volkswirtschaftlicher Vermögensschaden von mehreren Milliarden Euro durch Feuer. Ein größerer Teil der baurechtlichen Bestimmungen bezieht sich deshalb auf den Brandschutz. Im Schadensfall entsteht nicht nur ein großer wirtschaftlicher Schaden, sondern auch die Frage nach der Haftung. Es ist daher unabdingbar, Baustoffe und Bauteile systematischen Brandschutzprüfungen zu unterziehen.
Mit dem baulichem Brandschutz sind vorrangig technische Einrichtungen und Brandschutzkonstruktionen angesprochen, mit denen bestimmungsgemäße Funktionen von statisch tragenden Gebäudeteilen, von technischen Installationseinrichtungen der Haustechnik und von Flucht - und Rettungswegen unter Brandbedingungen sichergestellt werden.
Zum baulichen Brandschutz zählen Maßnahmen, die direkt mit dem jeweiligen Gebäude in Zusammenhang stehen. Dieses sind zum Beispiel Abschottung von Kabel- und Rohrdurchführungen, Verschließen von Wandund Deckendurchbrüchen o.ä. mit Materialien die der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse entsprechen müssen. Der Brandschutz in baulichen Anlagen wird im wesentlichen durch das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile bestimmt. In den Landesbauordnungen wird die Verwendung bestimmter Baustoffe oder Bauteile insoweit vorgeschrieben, als die Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens festgelegt werden (DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – ist mit seinen Teilen praktisch in allen Bundesländern als verbindliche Richtlinie eingeführt. Es wird unterschieden in Baustoffe und Bauteile).
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
Die Serviceleistungen: