Für Objekte und Anlagenbereiche, für die keine konkreten anerkannten Regeln der Technik bestehen, oder wenn von diesen abgewichen wird, ist zur Festlegung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Schutzzielen eine umfassende Risikoanalyse und –bewertung der vorhandenen bzw. zu erwartenden Brandgefahren erforderlich.
Berücksichtigung findet hierbei die Beachtung der örtlichen Hilfs- und Evakuierungsfristen sowie der technischen und taktischen Voraussetzungen der örtlichen Hilfskräfte.
Hierzu gehören z.B. die Erfassungen von:
als Grundlage für die weitere Beurteilung
Beispiele für denkbare Brandszenarien:
Zur Beurteilung von komplexen baulichen Anlagen sind zur Nachweisführung ggf. physikalisch begründete Modellrechnungen mit anerkannten Verfahren bzw. Modellversuchen erforderlich!