Die jeweils zu erstellende Brandschutzordnung wird objektbezogen betrachtet. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Größe und Ausführung der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt und wird in Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde erstellt.
Teil A:
Dieser Aushang richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
Teil B:
Richtet sich an Personen, ohne besondere Brandschutzaufgaben (z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten.
Teil C:
Richtet sich an Personen, mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragte, Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsingenieure), denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.