BrandschauenZur Unterstützung der Gemeinden und Kreise, die für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschauen in brandschaupflichtigen Objekten verantwortlich sind, führen wir in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, Brandschauen durch.

Die zeitliche Folge der Brandschau richtet sich bei Objekten, die Gegenstand von Sonderbauverordnungen oder baurechtlichen Bestimmungen sind, nach den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften.

Die Übernahme der gesetzlichen Verpflichtungen beinhaltet gleichwohl die Vor- und Nachbereitung infolge Nachbesichtigungen der Objekte in Zusammenarbeit mit der zuständigen Dienststelle und der zuständigen Bauaufsichtsbehörden. Für die Durchführung und Aufnahme der Brandschauen in brandschaupflichtigen Objekten, wird ausschließlich Personal mit der Qualifizierung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder vorgehaltene Brandschutztechniker eingesetzt.

 

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