BrandschutzbeauftragterFolgeschäden die in einem Unternehmen durch Brände entstehen können, haben oftmals weit reichende Folgen. Die Gefährdung von Menschenleben und die Produktionsausfallkosten seien als wichtigster Bestandteil nachweisbar festzuhalten.

Basierend auf den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, Industrie und der Feuerversicherer, ist es daher zwingend anzuraten, den nach gesetzlichen Vorschriften vorzuhaltenden Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Durch die übertragenen Aufgaben des Brandschutzes gilt es, den Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter zu entsprechen.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Aufgaben in seinem Unternehmen durch persönliche und auch fachmännische Eignung vertreten. Er ist dem Unternehmen gegenüber verantwortlich und daher diesem auch direkt unterstellt.

Die Serviceleistungen:

⇒  Beratung bei der Genehmigung von Schweißarbeiten
⇒  Kontrolle der vorgehaltenen Brandschutzeinrichtungen
⇒  Jährliche Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter/innen
⇒  Überwachung von Prüffristen von brandschutztechnischen
⇒  Einrichtungen nach der jeweils gültigen Prüfverordnung
⇒  Erstellung der betrieblichen Brandschutzordnung

 

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