EvakuierungskonzepteAus der gemeinsamen Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ergibt sich insbesondere bei größeren Unglücksfällen und Schadenslagen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten, um auch für eine Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten organisierte Hilfe leisten zu können.

Die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Maßnahmen obliegt dem Träger (z.B. ein Krankenhaus), und nicht wie oftmals irrtümlich angenommen, die Feuerwehr.

Beide Institutionen, z.B. Krankenhaus und Feuerwehr, sind jedoch auf eine enge Zusammenarbeit angewiesen.

Nur durch eine fundierte und adäquate Zusammenarbeit, bei der man sich fachtechnisch unterstützt, lassen sich durch uns übertragenen Aufgaben vorbereiten und erfüllen.

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